AGBs
§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Firma Albertoni & Hedrich GmbH erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
§ 2 Leistungen, Fotorechte
Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen digitalen Werken das volle Nutzungsrecht. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Albertoni & Hedrich GmbH.
§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung von 1/3 der vereinbarten Vergütung fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen - und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien - wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung über die Gegenforderung vorliegt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum Fotograf
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
§ 6 Rücktritt des Kunden
Sollte der Auftrag nach Vertragsabschluss nicht zustande kommen, sind 75% vom Honorar fällig.